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Innovationsräume und Anreize für flexiblen Verbrauch schaffen (§14a EnWG)

23. August 2023

Renewable energy wind turbines on the mountain

Dynamische Netzentgelte als Option in der §14a EnWG-Ausgestaltung? KISTERS konkretisiert Konsultationsbeitrag.

Die schwankende Energieerzeugung durch volatile erneuerbare Energien erfordert eine kurzfristige und dynamische Planung und Steuerung des Energiesystems. Deshalb sollten Möglichkeiten sowie Anreize geschaffen werden, flexibel auf aktuelle und kurzfristig prognostizierte Netzzustände einzugehen.

Die im Festlegungsverfahren zu § 14a EnWG vorgesehenen Anreize zur freiwilligen Bereitstellung netzdienlicher Flexibilität (variable Netzentgelte) sollten den Weg zu tatsächlich dynamischen Netzentgelten daher nicht blockieren. Aktuell ist im Regelwerk jedoch eine ausschließlich jährliche Festlegung zeitvariabler Netzentgelttarife vorgesehen, was faktisch eine solche Blockade darstellen würde.

Das Regelwerk könnte flexibler gestaltet werden, wenn man ein optional nutzbares Instrument für situationsgerechte, dynamische Netzentgelte ergänzen würde. Dadurch würde ein Innovationsraum mit klaren und zugleich verbindlichen Leitlinien entstehen. Hieraus entstünde ein planungssicherer Gestaltungsrahmen, wie er von innovationsbereiten Unternehmen benötigt wird, um zukunftsorientierte Lösungen zur kurzfristigen, planwertbasierten Bewirtschaftung netzdienlicher Flexibilität im Niederspannungsnetz entwickeln und etablieren zu können.

Planwertbasierte und netzdienliche Flexibilitätsnutzung auf Grundlage dynamischer Netzentgelte

Aus diesem Grund haben wir im Rahmen der 2. Konsultationsrunde zur § 14a‑Ausgestaltung angeregt, die Spannweite der von der BNetzA vorgeschlagenen Modelle zu variablen Netznutzungsentgelten um eine Option für tatsächlich dynamische NNE zu erweitern. Diese Erweiterung haben wir als Konsultationsbeitrag zum Festlegungsverfahren BK8-22/010-A „Festlegung zu Netzentgelten bei Anwendung der netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG gem. Festlegung BK6-22-300“ eingebracht.

Hier lesen Sie in aufbereiteter und konkretisierter Form, wie eine Nutzung und Bewirtschaftung von Flexibilitäten mit dynamischen Netzentgelten aus technischer und prozessualer Sicht funktionieren könnte:

Mehr zu dynamischen Netzentgelten

Was halten Sie von dieser Idee? Schicken Sie gern Ihre Kommentare oder Fragen an vertrieb-energie@kisters.de

 

Unser Tipp: Die Umsetzung von § 14a EnWG und die Flexibilisierung der Niederspannungsebene ist einer der Schwerpunkte auf dem KISTERS Praxisforum Energie vom 26. bis 27. September in Köln.

Praxisforum Energie