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Behörden über den Umgang mit gefährlichen Produkten informieren (CLP-Verordnung)

27. Mai 2024

Um für die medizinische Versorgung im Notfall beim Umgang mit gefährlichen Produkten zu sorgen, sind Unternehmen, die diese in der EU in Verkehr bringen, gesetzlich verpflichtet, den Behörden detaillierte Informationen über diese Produkte zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung basiert auf Artikel 45 und Anhang VIII der CLP-Verordnung, die eine harmonisierte Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen innerhalb der EU regelt. Ziel dieser Regelung ist es, dass im Notfall, z.B. bei Vergiftungen, die notwendigen Informationen schnell verfügbar sind, um eine adäquate medizinische Behandlung zu ermöglichen.

Zu diesem Zweck haben wir die das neue PCN-Modul (Poison Centre Notifications) erweitert. Es ermöglicht die Erstellung von PCN-Dossiers im IUCLID-Format zur Meldung gefährlicher Produkte gemäß Artikel 45 und Anhang VIII der CLP-Verordnung. Damit unterstützt es die Erfüllung der Meldepflicht auf EU-Ebene.

Effizientes Gefahrstoffmanagement mit SoCaL

SoCaL ist eine web-basierte Software zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen sowie zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB), Etiketten und Betriebsanweisungen. Sie ermöglicht die Verwaltung, Versionierung und Archivierung von Produkten. Phrasen, Vorlagen und die Übersetzungsmöglichkeit in bis zu 36 Sprachen erleichtern die tägliche Arbeit. Flexible Schnittstellen ermöglichen die Integration in bestehende IT-Systeme wie SAP oder Navision.

Mit optionalen Erweiterungen wie der Gefahrgutabwicklung bietet SoCaL eine umfassende Lösung für das Gefahrstoffmanagement.

 

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Ansprechpartner:
Roland Wiesner
roland.wiesner@kisters.de